Zum 1. Juli 2012 wurde die Opitz-Neubauer-Stiftung auf Beschluss der 84. Verbandsversammlung aus dem Thüringer Feuerwehr-Verband herausgelöst und von der Thüringer Stiftungsaufsicht als eigenständige Stiftung anerkannt. Nunmehr ist sie eine selbstständige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Stiftung verfolgt sowohl gemeinnützige als auch mildtätige Zwecke.

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Gründungsgeschichte

Während eines Brandeinsatzes an einem Futtermittelsilo in Niederpöllnitz ereignete sich am 15. August 2003 ein schweres Explosionsunglück, in dessen Folge zwei Feuerwehrangehörige getötet und mehrere weitere Feuerwehrmänner verletzt wurden. Nach der großen Anteilnahme und Spendenbereitschaft für die Angehörigen der getöteten Kameraden und die Verletzten entschied sich der Verband mit der Stiftung auch anderen Kameradinnen und Kameraden bzw. die Angehörigen der Feuerwehrangehörigen, die im Einsatz verunglücken oder infolgedessen erkranken, zu unterstützen.

Zum Gedenken an die beiden getöteten Kameraden Winfried Opitz und Holger Neubauer trägt die am 24. April 2004 gegründete Sozialstiftung des Thüringer Feuerwehr-Verbandes deren Namen:

Winfried Opitz (*1.12.1950, +15.8.2003)

Winfried Opitz trat 1965 mit 15 Jahren in die FF Nitschareuth ein. Von 1974 bis 1982 gehörte er außerdem der Betriebsfeuerwehr des VEB Lederwerke Weida aktiv. Ab 1982 nahm Winfried Opitz seinen Dienst in der FF Frießnitz auf, wo er 1989 nach den entsprechenden Qualifikationen, wie die Absolvierung aller Kreislehrgänge und ein zweijähriges organisiertes Selbststudium zum Brandschutzoffizier, die Funktion des Wehrleiters antrat. 1996 wurde er zum ersten Ortsbrandmeister der Gemeinde „Harth–Pöllnitz“ berufen. Fortan war er für insgesamt zehn Feuerwehren in 16 Ortsteilen zuständig.

Holger Neubauer (*26.3.1981, +15.8.2003)

Holger Neubauer trat am 1.September 1998 in die FF Niederpöllnitz ein. Seinen Grundlehrgang und die Atemschutzausbildung absolvierte er 1999 auf Kreisebene. In den darauffolgenden Jahren bildete er sich ständig weiter. So verfügte er u. a. über die abgeschlossenen Ausbildungen "Truppführer", "Maschinist", "Gefahrgut Stufe 1" und "Gerätewart". Schon seit einiger Zeit half er auch in der Jugendfeuerwehr tatkräftig mit. Ab Dezember 2001 war er dort als stellvertretender Jugendwart tätig.

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Hilfe beantragen

Eine Unterstützung durch die Opitz-Neubauer-Stiftung kann, insofern diese den Stiftungszwecken*** und der Zuwendungsrichtlinie*** entspricht, mit einem formlosen Antrag an folgende Anschrift beantragt werden:
Opitz-Neubauer-Stiftung
Magdeburger Allee 4
99086 Erfurt

Bitte erläutern Sie in Ihrem Schreiben den Antrag und benennen Sie eine/-n Ansprechpartner/-in mit Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse, mit dem/der wir Kontakt aufnehmen können.



Unterstützung von JF-Angehörigen

Für die Beantragung einer Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in den Thüringer Jugendfeuerwehr aus sozial benachteiligten Familien verwenden Sie bitte folgendes Antragsformular:

Antrag auf finanzielle Unterstützung eines Jugendfeuerwehrangehörigen durch die Opitz-Neubauer-Stiftung (Stand: 05.09.2012)***

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Opitz-Neubauer-Stiftung (Stand: 05.09.2012)***



Spendenkonto

Spenden und Zustiftungen für die Opitz-Neubauer-Stiftung können an folgende Bankverbindung überwiesen werden:

Opitz-Neubauer-Stiftung
IBAN: DE22 8205 1000 0125 1241 12
BIC: HELADEF1WEM
Bank: Sparkasse Mittelthüringen